Notbetreuung

Wenn Sie im Gesundheitsbereich, im Bereich der öffentlichen Sicherheit oder im Bereich der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen arbeiten, haben Sie ab 18.03.2020 ein Anrecht auf Notbetreuung Ihres Kindes.

Diese Betreuung muss bei der Stadt Münster beantragt werden. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen