Liebe Eltern,
soeben erfahren wir über die Pressekonferenz der Ministerin Gebauer, dass alle Schulen am Montag im Wechselmodell starten werden. Das heißt für unsere Schule, dass wir ab dem 19.04. weiter mit unseren blauen und roten Teilgruppen arbeiten. Der Unterricht beginnt für die Kinder der blauen Gruppen am Montag, den 19.04.2021. Für die Kinder der roten Gruppen beginnt der Unterricht am Dienstag, den 20.04.2021. Am Freitag, den 23.04.2021 haben die Kinder der roten Gruppen Unterricht.
Wie ich in meinem Elternbrief vom 09.04.2021 geschrieben habe, ordnet das Ministerium für den Schulbetrieb eine grundsätzliche Testpflicht zweimal wöchentlich für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und alles weitere Personal der Schule an. Diese Verpflichtung durch das Ministerium wirft viele Fragen auf, die ich Ihnen gerne im Rahmen dieser ausführlichen Mail erläutern möchte.
Tests in der Schule oder Testnachweis einer öffentlichen Teststelle
Die Testpflicht erfüllen die Schülerinnen und Schüler durch Selbsttest in der Schule. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden, geben Sie bitte Ihrem Kind die entsprechende Bescheinigung mit in die Schule. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Welche Tests werden in der Schule durchgeführt?
Alle Schulen in NRW nutzen z.Zt. den CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Self-Test. Bei diesem Test führt der Proband einen Tupfer ca. 2 cm in die Nase ein. Die gewonnene Probe wird in einer Flüssigkeit gelöst und in eine Testkassette geträufelt. Ein Ergebnis liegt nach ca. 15 Minuten vor.
Die Vor- und Nachbereitung der Tests führen die Mitarbeiter unseres Hauses durch. Die Probenentnahme in der Nase führen die Kinder selbst durch. Diesen körpernahen Teil der Testung dürfen die Lehrkräfte nicht durchführen, aber begleiten.
Wann wird getestet?
Die Testungen finden immer an den Unterrichtspräsenztagen statt.
Blaue Gruppe: Montag und Mittwoch
Rote Gruppe: Dienstag und Donnerstag
Am Freitag wird nicht getestet. Kinder, die an ihren Tagen des Distanzlernens sich in einer Sonderförderung oder Notbetreuung befinden, werden nicht noch einmal getestet. Die Testungen werden immer morgens mit dem Beginn des Unterrichts durchgeführt.
Wenn Sie sich für eine Testung in einer Teststelle entschieden haben, geben Sie die Bescheinigung der Teststelle am Präsenzunterrichtstag mit in die Schule. Ihr Kind wird dann nicht in der Schule getestet.
Wie wird getestet?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses bereiten die Testungen vor. Um einen reibungslosen Ablauf in den Klassen der Jahrgänge 1 und 2 zu garantieren, sind in den JÜL-Klassen morgens immer zwei Personen anwesend. Die Jahrgänge 3 und 4 testen mit ihrer Lehrerin oder ihrem Lehrer alleine. Auf dem Flur der Klassen 3 und 4 befinden sich zusätzlich zwei pädagogische Fachkräfte, die die Klassen bei Bedarf bei Testung und Auswertung unterstützen.
Die Vorbereitung des Materials erledigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses. Die Probenentnahme in der Nase machen die Kinder selbst. Die Lehrkraft macht diesen Schritt den Kindern vor. Die Kinder machen einen Nasenabstrich, indem sie die vorbereiteten, keimfrei verpackten Tupfer ca. 2 cm in die Nase ein führen und die Tupfer hin und herdrehen. Danach übergeben die Kinder den Tupfer den Mitarbeitern, die dann die weiteren Arbeiten durchführen.
Was passiert, wenn ein Testergebnis positiv ist?
Die Testkassetten, auf denen die Ergebnisse erscheinen, werden in der Nähe des Platzes der Lehrkraft gesammelt. Die Kinder können die Ergebnisse nicht sehen. Sollte es ein positives Ergebnis geben, werden die Kinder diskret angesprochen und von einer vertrauten erwachsenen Person nach draußen begleitet. Die Kinder werden nicht alleine gelassen und bleiben so lange bei der Begleitperson, bis Sie als Eltern verständigt sind und das Kind abgeholt haben. Bitte stellen Sie sicher, dass wir Sie in der Zeit von 8 bis 10 h telefonisch gut erreichen können.
Nach dem positiven Test in der Schule muss ein PCR-Test durch Ihren Kinderarzt oder über die medis-Teststelle auf dem Gelände des UKM durchgeführt werden. Über das positive Testergebnis unseres PoC-Testes erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung, die sie beim Arzt oder der Uniklinik vorlegen können.
Die anderen Kinder der Klasse können, solange kein positiver PCR-Test vorliegt, weiterhin den Unterricht unter Einhaltung der Hygieneregeln besuchen. Das Gesundheitsamt wird erst ab Erhalt des positiven PCR-Ergebnisses tätig und verfügt entsprechende Quarantäneanweisungen.
Was ist der Unterschied zwischen einem PoC-Test und einem PCR-Test?
PoC-Test:
Das sind die Tests, die wir in der Schule durchführen. Sie werden auch „Schnelltest“ genannt, weil das Ergebnis innerhalb von 15 Minuten vorliegt. Diesen Test darf jede Person an sich selbst durchführen.
PCR-Test:
Der PCR-Test darf nur von medizinisch geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. Er wird von Ärzten oder über die medis-Teststelle des UKM durchgeführt. Das Ergebnis erhält man erst ein bis zwei Tage nach der Testung. Erst nach einem positiven PCR-Test wird das Gesundheitsamt aktiv.
Was passiert, wenn mein Kind in Quarantäne muss?
Eine Quarantäne darf nur das Gesundheitsamt aussprechen. Dort wird bestimmt für welche Personen und über welchen Zeitraum eine Quarantäne ausgesprochen wird. Dazu teilt uns die Schulärztin heute mit, dass am Ende der Quarantäne ein negativer Test in der Schule vorgelegt werden muss. Für die Testungen stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Zwei Tage vor Ende der Quarantäne: PCR-Testung
2. Am letzten Tag der Quarantäne: PoC-Testung (Schnelltest)
Das gilt nicht nur für Infizierte, sondern auch für Kontaktpersonen der Kategorie I.
Haben Sie noch Fragen?
Melden Sie sich bei uns. Frau Zimmermann und ich sowie unserer pädagogischen Fachkräfte im Haus beantworten gerne Ihre Fragen. Auch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Viele herzliche Grüße
Andreas Born, Schulleiter der GS Kinderhaus-West