Liebe Eltern,
das Ministerium für Schule und Bildung setzt die Änderung des Infektionsschutzgesetzes um und legt für die Schulen in NRW folgende Regelungen fest:
Ende der Maskenpflicht an Schulen
Bis einschließlich Freitag, den 1. April 2022, besteht die Pflicht, eine Maske in allen Innenräumen der Schule zu tragen. Allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft, ist es ab dem darauffolgenden Montag, den 4. April freigestellt eine Maske zu tragen. Die Maske ist eine einfache und wirksame Maßnahme des Infektionsschutzes. Wenn Sie den Wunsch haben, dass Ihr Kind weiterhin eine Maske in der Schule tragen soll, unterstützen wir das. Insbesondere in der Woche vor den Osterferien aber auch danach möchten sich viele Familien vor Infektion schützen. Das Tragen einer Maske ist deswegen weiterhin empfehlenswert und auf freiwilliger Basis möglich.
Ende der Testpflicht an Schulen
Bis einschließlich Freitag, den 8. April 2022 besteht die Testpflicht für Schulen. In Grundschulen wird diese Testung in Eigenverantwortung der Eltern durchgeführt. Dafür erhalten Testpflichtige und Familien, die eine freiwillige Testung wünschen, 3 Tests pro Woche. Damit in der letzten Woche vor den Ferien noch getestet werden kann, erhalten die teilnehmenden Familien am Freitag, den 01. April zum letzten Mal von uns Schnelltests. Nach den Osterferien besteht keine Testpflicht mehr. Das heißt, es werden dann keine Testmaterialien an Schulen und Eltern verteilt.
Viele herzliche Grüße
Andreas Born, Schulleiter der Grundschule Kinderhaus-West