Liebe Eltern,
das Ministerium hat mitgeteilt, dass die Maskenpflicht am Sitzplatz ab morgen, den 2. Dezember 2021, wieder an allen Schulen des Landes gilt. Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (zum Beispiel Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen wieder nur auf die infizierte Person beziehen.
Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
Lediglich auf dem Außengelände der Schulen gilt wie bisher grundsätzlich keine Maskenpflicht.
Herzliche Grüße
Andreas Born, Schulleiter der GS Kinderhaus-West