Liebe Eltern,
heute erhalten wir Schulen eine Mail unserer Ministerin zum Auslaufen der Corona-Verordnungen ab dem 1.2.2023. Dazu gehört ein ausführlicher Elternbrief, den Sie auf dieser Seite zum Download finden. Die wichtigsten Punkte sind folgende:
Tests und Verteilung von Tests
Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttest pro Monat entfällt. Die an den Schulen noch vorhandenen Schnelltests können an die Schülerinnen und Schüler auf Anfrage auch nach diesem Zeitpunkt noch ausgegeben und verwendet werden – bis die Bestände aufgebraucht sind.
Tragen von Masken in Schulen
In der Schule kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Selbstverständlich wird niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskriminiert. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft entscheiden eigenverantwortlich, ob Sie eine Maske tragen möchten oder nicht.
Isolationspflicht entfällt
Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 1. Februar 2023 empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.
Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das Ministerium vertraut hier auf Ihre Eigenverantwortung und geht davon aus, dass Ihre Kinder nur gesund die Schule besuchen.
Herzliche Grüße
Andreas Born, Schulleiter der Grundschule Kinderhaus-West